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Der Notar ist eine juristische Amtsperson.
Er ist absolut unparteiisch und wirkt als Mittler zwischen den Parteien. Bei Rechtsgeschäften mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichenden Folgen ist die Mitwirkung des Notars im Interesse der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Grundstücke und Immobilien - Kauf, Schenkung, Beleihung
Ehe und Familie - Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- oder Partnerschaftsvertrag
Testament und Erbe - Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung
Kaufleute und Gesellschaften - Gründung von Gesellschaften, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Anmeldung
von Firmen und anderen Handelsregistersachen
Notarielle Urkunden sind sorgfältig formuliert und rechtlich korrekt aufgesetzt. Ansprüche aus notariellen Urkunden können wie Gerichtsurteile sofort vollstreckt werden. Dadurch können in vielen Fällen Gerichtsverfahren vermieden werden.
kurz & knapp ... Der Notar informiert Sie über:
- Ehevertrag
- Scheidungsvereinbarungen
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Adoption
- Schenkungen
- Testament & Erbvertrag
- Grundstückskauf
- Eigentumswohnung
- Bauträgervertrag
- Grundpfandrechte & Dienstbarkeiten
- Firma & Handelsregister
- Personengesellschaften oHG, KG
- GmbH Gründung
- Vereinsgründung
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