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Die Gebühren der Notare sind gesetzlich festgelegt, sie werden nach der amtlichen Gebührenordnung berechnet.

Notare sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, für ihre Amtstätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.

Gebührenvereinbarungen sind dem Notar gesetzlich verboten.
Die Notare sind demzufolge nicht berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu unterschreiten. Die freie Wahl des Notars soll nicht von der Rücksicht auf einen "billigen Preis" gelenkt werden. Die Höhe der Notargebühren richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäftes. Auf den Umfang der Tätigkeit des Notars kommt es nicht an.
 
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